Details zu Ergänzungsleistungen

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV?

An Personen, deren Existenzbedarf durch Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht gedeckt ist, können Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausgerichtet werden (für ausländische Personen gelten Wartefristen).

Wie bekommt man Ergänzungsleistungen zur AHV/IV?

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV müssen beantragt werden, in der Regel bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons (Basel-Stadt: Amt für Sozialbeiträge). Die Formulare sind auf deren Website abrufbar.

Wie hoch sind die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV?

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind Bedarfsleistungen, deren Höhe sich nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen richtet. Dabei werden die so genannten anerkannten Ausgaben den anrechenbaren Einnahmen gegenüber gestellt. Liegt ein Ausgabenüberschuss vor, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.

Bei der Berechnung wird unterschieden, ob die Person (oder die im gleichen Haushalt lebenden Personen) zuhause leben oder in einem Heim.

Falls Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV besteht, können bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten rückvergütet werden.

Je nach Kanton sind die anrechenbaren Kosten eines Aufenthalts in einem Alterspflegeheim oder Spital (so genannte Hotel- und Betreuungskosten) limitiert. Allfällig nicht gedeckte Kosten des Heimaufenthalts (so genannte Finanzierungslücke) werden nach den Regelungen des jeweiligen Kantons respektive der Niederlassungsgemeinde gedeckt.

Wo erhält man Informationen?

Es lohnt sich in jedem Fall, mit der kantonalen AHV-Ausgleichskasse (Basel-Stadt: Amt für Sozialbeiträge) Kontakt aufzunehmen oder deren Website zu besuchen und sich rechtzeitig zu informieren.

Das Merkblatt der SVA Basel-Landschaft „Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL): Von der Anmeldung bis zum Entscheid“ gibt einen Überblick, verbunden mit Rechenbeispielen.

 

Link auf das Merkblatt „Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL):

Von der Anmeldung bis zum Entscheid“:

https://www.sva-bl.ch/fileadmin/user_upload/pdf/Merkbl%C3%A4tter/EL_Ablaufschema_2018.pdf